P2P-Lending – die neue Art zu investieren
Investoren in Deutschland nutzen zunehmend P2P-Lending, um Renditen durch direkte Kredite zu erzielen. Durch die Nutzung solcher Plattformen können Investoren ihre Mittel direkt verleihen und eine höhere Rendite erzielen als bei klassischen Sparprodukten. Wer langfristig in P2P-Kredite investiert, sollte nicht nur die Rendite, sondern auch die rechtlichen und steuerlichen Aspekte beachten.
Wie P2P-Zinsen in Deutschland versteuert werden
Kapital, das über P2P-Plattformen verliehen wird, erzeugt Zinsen, die steuerlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen gelten. Neben der Abgeltungsteuer fallen auch Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an. Besonders bei ausländischen P2P-Plattformen erfolgt keine automatische Steuerabführung, was die Meldung in der Steuererklärung erforderlich macht.
Freibeträge, Steuererklärung und Verluste
Der Sparer-Pauschbetrag schützt einen Teil der Zinseinnahmen vor der Steuerpflicht. Investoren geben ihre P2P-Erträge in der Anlage KAP der Steuererklärung an. Kommt es zu endgültigen Kreditausfällen, können diese unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden.
Steuerliche Aspekte bei internationalen P2P-Krediten
P2P-Lending https://www.pearson-ga.com/2026/01/16/p2p-lending-zinsen-verdienen-steuern/ (https://www.pearson-ga.com/2026/01/16/p2p-lending-zinsen-verdienen-steuern/) über internationale Plattformen kann die Steuererklärung komplexer machen. Zinszahlungen aus dem Ausland können einer Quellensteuer unterliegen, die durch Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtigt werden kann. Investoren sollten alle Einnahmen und möglichen Verluste genau dokumentieren.